I
Sammlungsform, die in der Spätrenaissance und im Barock weit verbreitet war. ‚Autoren’ solcher Kammern sind kirchliche und weltliche Würdenträgern, aber auch Ärzte, Apotheker (denen viele Naturalienkabinette praktisches Wissen und Heilbehelfe zur Verfügung hielten), Patrizier, Kaufleute und Gelehrte.
Entsprechend ihrer Exklusivität und Individualität - etwa als Orte des Studiums und des Experiments - sind sie kaum oder nur sehr beschränkt zugänglich, etwa für Personen „von Stand“ oder „Kollegen“ aus dem Gelehrtenstand.
In Kunst- und Wunderkammern finden sich Kunst- und Naturobjekte, Automaten, Waffen, Globen, Bücher und Manuskripte, Porzellan, Fossilien, präparierte Tiere, Knochen, Vogeleier, Muscheln uvam. oder etwa auch ethnografische Objekte.
Ihre Objekte zeichnen sich durch Seltenheit (Rarität), Kostbarkeit und Kuriosität (einer Wunderbarkeit, die diesen Kabinetten ihren Namen gibt) aus, das heißt durch deren Eigenschaft Wissbegier, Staunen und Neugier zu erregen.
II
„Danhero, alwo nur ein vornehmes Stuk zu erfragen und zu erlangen ist, sie solches erkaufen und ihre Gallerien, so man in Deutschlandt die Kunstkammer nennet, anfillen und dehren gleichsamb nicht genueg haben konnen, da sie gleich dehren etlich taussent Stuk hetten. Dan die Raritet ist so gross, dass es niemahls lauten kan bei dergleichen Curiosen: ich hab genug oder zu vil. Dan wan sie ein Schlos oder Wohnung angefillet haben, so heben sie in dem andern an, alle ihre Heuser, das ist Schlesser und Wohnungen, mit dergleichen Rariteten zu ziehren und Gallerien mit Gemahlen zu haben, welches sie iber Goldt und Silber und dessen Schatz schätzen. Dan Geldt kan jeder haben, dergleichen Gemahl aber nicht, dan findet solche nicht allezeit, indehme jeder Curioser, was er selbst Rares hat, behalten wil und thuet.“
Des Fürsten Karl Eusebius von Liechtenstein Werk von der Architektur, in: Victor Fleischer: Fürst Karl Eusebius von Liechtenstein als Bauherr und Kunstsammler (1611-1684). Wien und Leipzig 1910, S. 89ff, Zitat S. 192f.
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